Juristische Texte

Wilkens c.s. arbeitet mit spezialisierten Übersetzern (Muttersprachler der betreffenden Zielsprache), die über umfassende Erfahrung auf dem Gebiet der Übersetzung juristischer Texte verfügen, darunter Verträge, Abkommen, Vollmachten und Geschäftsbedingungen.

Beglaubigte Übersetzung
Auch beglaubigte Übersetzungen sowie Apostillen und Legalisationen gehören zu unserem Leistungsumfang. Da offizielle Dokumente nicht automatisch auch im Ausland Rechtskraft besitzen, kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein. Dabei handelt es sich um eine Übersetzung, die mit einer Beglaubigungsformel einschließlich Dienststempel eines beeidigten Übersetzers geliefert wird. Mit dieser Formel bestätigt der Übersetzer, dass seine Übersetzung eine getreue Wiedergabe des Ausgangstextes ist. Der Ausgangs- und der Zieltext werden zusammen mit der Beglaubigungsformel des Übersetzers unlösbar aneinander geheftet. Eine Beglaubigung ist nur bei Dokumenten erforderlich, die für juristische Zwecke benötigt werden, beispielsweise Satzungen, Registerauszüge, Urkunden, Zeugnisse und Eheverträge. 

Apostillen und Legalisationen
Wenn Dokumente einer ausländischen Behörde vorgelegt werden müssen, reicht eine Beglaubigung oft nicht aus; dann wird zusätzlich die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift durch eine Legalisation oder Apostille verlangt. Eine Apostille wird von dem Gericht ausgestellt, bei dem die Unterschrift des betreffenden Übersetzers registriert ist. Eine Legalisation bedarf der Bestätigung der Unterschrift durch das zuständige Gericht, das Ministerium der Justiz, das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und schließlich noch die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in dem die Dokumente benötigt werden.